Pharmazeutische Dienstleistungen werden nach der Erbringung dokumentiert und über eine leistungsspezifische Sonder-PZN abgerechnet. Die Einreichung läuft über das gewohnte Abrechnungsverfahren der Apotheke; die Vergütung stammt aus dem bundesweiten pDL-Fonds.
Das Grundprinzip
pDL sind kein Warenverkauf, sondern eine erbrachte Leistung. Abgerechnet wird nicht ein Produkt, sondern die Dienstleistung selbst – kenntlich gemacht über eine Sonder-PZN, die der jeweiligen Leistung zugeordnet ist. Die Mittel dafür liegen in einem bundesweiten Fonds bereit; sie fließen nur ab, wenn Leistungen tatsächlich erbracht, dokumentiert und eingereicht werden.
Durch die Apotheke zu prüfen Konkrete Sonder-PZN, Vergütungshöhen und Formularpflichten richten sich nach dem aktuell gültigen Rahmenvertrag und sind tagesaktuell abzugleichen. Hier stehen bewusst keine Beträge.
Schritt für Schritt
- Anspruch klären. Passt die Situation der Person zu einer der fünf pDL? (z. B. dauerhafte Polymedikation.)
- Einwilligung & Termin. Zustimmung einholen, Termin anbahnen – idealerweise direkt aus dem HV-Gespräch heraus.
- Leistung erbringen. Die standardisierte Beratung bzw. Betreuung durchführen.
- Dokumentieren. Den vorgesehenen Doku-Umfang vollständig erfassen – Grundlage jeder Abrechnung.
- Sonder-PZN erfassen. Die leistungsspezifische Sonder-PZN im Abrechnungsweg hinterlegen.
- Einreichen & nachhalten. Über das übliche Verfahren einreichen und den Eingang der Vergütung kontrollieren.
Die häufigsten Stolpersteine
- Kein Termin. Der Anspruch wird erkannt, aber nie in einen Termin überführt.
- Lückenhafte Doku. Fehlt ein Pflichtfeld, ist die Leistung nicht sauber abrechenbar.
- Nicht nachgehalten. Eingereicht, aber nie geprüft, ob die Vergütung ankam.
- Kein System. Zettel und Einzellisten statt eines Status, der von der Anfrage bis zur Abrechnung durchläuft.
Wie das System die Abrechnung absichert
KI Apotheke verbindet die Schritte, an denen Honorar sonst versickert: Das Apotheken-CRM hält Einwilligung, Termin und Status an einem Ort, der Plauderpudel strukturiert das Vorgespräch, und Medikationsberatung.ai öffnet den digitalen Zugang. So wird aus einer erbrachten Leistung zuverlässig eine eingereichte – und nachgehaltene – Abrechnung.
Mehr Kontext im pDL-Überblick.
Häufige Fragen
Über wen wird die pDL-Abrechnung eingereicht?
Die Einreichung erfolgt über das gewohnte Abrechnungsverfahren der Apotheke (Rechenzentrum / vorgesehene Stelle). Der genaue Weg ist im Rahmenvertrag geregelt.
Was passiert bei unvollständiger Dokumentation?
Ohne vollständige Dokumentation ist die Leistung in der Regel nicht abrechenbar. Deshalb ist ein Ablauf sinnvoll, der Pflichtangaben schon bei der Erfassung sicherstellt.
Gibt es die Vergütung auch für Privatversicherte?
Die Fonds-Vergütung ist an gesetzlich Versicherte geknüpft; für Privatversicherte gelten abweichende Regelungen. Maßgeblich ist der aktuelle Rahmenvertrag.
Wir binden pDL an Ihren bestehenden Ablauf – Schritt für Schritt.
Rolle von KI Apotheke: Wir stellen Organisations-, Kommunikations- und Reichweiten-Software für Apotheken bereit. Die pharmazeutische Leistung erbringt stets die Apotheke durch ihr Fachpersonal. Die Software trifft keine medizinischen Entscheidungen, ist kein Medizinprodukt und benötigt keine medizinprodukterechtliche Zulassung. Diese Seite ersetzt keine steuerliche oder abrechnungsrechtliche Beratung.