Bei der erweiterten Medikationsberatung erfasst die Apotheke die gesamte dauerhaft angewendete Medikation einer Person strukturiert und prüft sie auf arzneimittelbezogene Probleme – zum Beispiel Doppelverordnungen oder Wechselwirkungen. Sie richtet sich an Menschen mit Polymedikation.
Für wen ist sie gedacht?
Zielgruppe sind Versicherte mit Polymedikation – also Menschen, die dauerhaft mehrere systemisch wirkende Arzneimittel anwenden. Gerade bei vielen gleichzeitigen Präparaten steigt das Risiko für Wechselwirkungen, Doppelungen oder Anwendungsfehler.
Durch die Apotheke zu prüfen Die genaue Schwelle (Zahl der Arzneimittel), Ausschlusskriterien und die Vergütung sind im aktuellen Rahmenvertrag geregelt und tagesaktuell abzugleichen.
So läuft die Beratung ab
- Ansprache & Einwilligung. Passende Person erkennen, Leistung anbieten, Zustimmung einholen.
- Angaben erfassen. Vollständige Medikation inklusive Selbstmedikation strukturiert aufnehmen.
- Analyse. Prüfung auf arzneimittelbezogene Probleme durch das pharmazeutische Personal.
- Beratungsgespräch. Ergebnisse besprechen, Empfehlungen geben, offene Fragen klären.
- Dokumentation & Abrechnung. Vorgesehenen Doku-Umfang erfassen und über die Sonder-PZN abrechnen.
Diese Inhalte sind organisatorischer Natur und ersetzen keine pharmazeutische oder ärztliche Beratung im Einzelfall.
Wo Zeit verloren geht – und wie das System hilft
Das strukturierte Erfassen der Angaben ist der zeitintensivste Teil. Genau hier setzt der Plauderpudel an: Er führt Patient:innen in Ruhe durch das Vorgespräch und übergibt die Angaben strukturiert ans Team – das Apotheken-CRM hält Termin, Einwilligung und Status fest, und Medikationsberatung.ai bildet den digitalen Zugang ab. So startet das Gespräch vorbereitet, statt am HV zu entstehen.
Zur Abrechnung dieser Leistung: pDL abrechnen. Zum Überblick: alle pharmazeutischen Dienstleistungen.
Häufige Fragen
Was unterscheidet sie von einer normalen Beratung im HV?
Sie ist eine standardisierte, terminierte und dokumentierte Leistung mit definiertem Ablauf – und wird als pDL gesondert vergütet, anders als die spontane Beratung am Handverkaufstisch.
Wie oft kann sie in Anspruch genommen werden?
Der zeitliche Abstand und die Wiederholbarkeit sind im Rahmenvertrag festgelegt. Bitte den aktuellen Stand abgleichen.
Braucht es dafür eine ärztliche Verordnung?
Die Leistung wird von der Apotheke erbracht; die Voraussetzungen ergeben sich aus dem Rahmenvertrag. Eine enge Abstimmung mit der ärztlichen Behandlung ist fachlich sinnvoll.
Wir machen das Vorgespräch strukturiert – damit die Beratung vorbereitet startet.
Rolle von KI Apotheke: Wir stellen Organisations-, Kommunikations- und Reichweiten-Software für Apotheken bereit. Die pharmazeutische Beratung erbringt stets die Apotheke durch ihr Fachpersonal – die Software führt das Vorgespräch strukturiert und übergibt Angaben, trifft aber keine medizinischen Entscheidungen, ist kein Medizinprodukt und benötigt keine medizinprodukterechtliche Zulassung. Diese Inhalte ersetzen keine pharmazeutische oder ärztliche Beratung im Einzelfall.